FwDV 8 Tauchen

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Datum:
21. Januar 2023
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FwDV 8 Tauchen

Entsprechend dem Auftrag des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung AFKzV aus seiner 28. Sitzung am 30./31. März 2011 in Dresden hat die Projektgruppe Feuerwehrdienstvorschriften PGFwDV die Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 8 überarbeitet.

Unter Federführung der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz LFKS wurde eine Unterarbeitsgruppe unter Beteiligung des Arbeitskreises „Wasserrettung“ des Deutschen Feuerwehrverbandes, der Versicherer und der Schulen gebildet. Da die Auftragslage auch die Berücksichtigung der Strömungsrettung umfasste, wurden weiterhin Vertreter der DLRG und der DRK-Wasserwacht eingeladen. Mit der Zielsetzung der weiteren Angleichung der Regelwerke wurde auch das THW in die Überarbeitung eingebunden. Mitarbeiter in der Arbeitsgruppe waren: 

  • Frau Peppermüller Unfallkasse Hessen für die Versicherer
  • Herr Schröder, Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen für die Versicherer
  • Herr Tittelbach AK Wasserrettung des DFV
  • Herr Bichlmaier, BF München für die Berufsfeuerwehren
  • Herr Paulsen FF Itzehoe für die Freiwilligen Feuerwehren
  • Herr Geuther, DRK- Wasserwacht
  • Herr Künneth, DLRG
  • Herr Friebe, THW
  • Herr Erler LFKS, für die Ausbildungsbetriebe
  • Herr Helpenstein LFKS, Arbeitsgruppenleiter

Die Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 8 wurde am 20. März 2014 in Berlin vom AFKzV genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.

Stand 2014

 
 
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